Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 Pflicht für Eingangsrechnungen im B2B-Bereich. Für den Versand (Ausgangsrechnungen) gelten verschiedene Übergangsfristen bis 01.01.2028. Reine PDF-Rechnungen gelten dabei nicht als E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.
Danach zulässige Formate sind:
- ZUGFeRD-Rechnung (kombiniert PDF + XML-Code)
- XRechnung (nur XML-Code)
Wichtig: Die Pflicht zur revisionssicheren Archivierung gemäß GoBD 2024 gilt auch für die E-Rechnung.