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E-Rechnung  archivieren 

ZUGFeRD und XRechnung 2025

AKTEFIX® - ready für die E-Rechnung

Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 Pflicht für Eingangsrechnungen im B2B-Bereich. Für den Versand (Ausgangsrechnungen) gelten verschiedene  Übergangsfristen bis 01.01.2028. Reine PDF-Rechnungen gelten dabei nicht als E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.

Danach zulässige Formate sind:

  • ZUGFeRD-Rechnung (kombiniert PDF + XML-Code)
  • XRechnung (nur XML-Code)

Wichtig: Die Pflicht zur revisionssicheren Archivierung gemäß GoBD 2024 gilt auch für die E-Rechnung.

ZUGFeRD & XRechnung in AKTEFIX®

  • ZUGFeRD – diese hybriden Rechnungen werden von AKTEFIX® bereits seit Jahren sicher archiviert. Als Kombination von PDF + darin eingebettetem XML-Code sind diese E-Rechnungen gleichzeitig  menschenlesbar und maschinenlesbar. Individuelle Design-Elemente sind damit weiterhin möglich. Sie empfehlen sich insbesondere im KMU-Bereich für Geschäfte zwischen 2 Unternehmen im Inland (B2B).
  • XRechnung – dieses Format ist nur maschinenlesbar und besteht aus reinem XML-Code, der kein individuelles Design beinhaltet. Von AKTEFIX® wird es bereits  in speziellen Anwendungs-Konstellationen importiert und archiviert. Mit Einführung  der E-Rechnungspflicht werden nun auch die Standard-Anwendungen um diese Funktion erweitert. XRechnungen sind bei öffentlichen Auftraggebern seit 2020 üblich (B2G).
  • Mehr Info zur E-Rechnung…
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